Google, Meta, Amazon und Co. ignorieren teils die Gesetzgebung
Die Bilanz von Verbraucherschützern 100 Tage nach dem Wirksamwerden des Digital Services Act ist ernüchternd:
- Penetrante Pop-ups und manipulative Farbgebung
- Information über Werbung unzureichend
- AGB bis zu 50 DIN-A4-Seiten lang
Spatial Commerce verbindet digitale & reale Shopping-Welt
Spatial Commerce bedeutet, dass beim Einkaufen Technologien wie Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR) verwendet werden. Dadurch entsteht eine Verbindung zwischen digitalen und echten Einkaufserlebnissen. Hierbei liegt der Schwerpunkt darauf, räumliche Elemente in den Einkaufsprozess zu integrieren, um persönliche und standortbezogene Interaktionen mit den Kunden zu ermöglichen. Zum Artikel von ShopwareUnsere Services für Sie.
Wir verbessern Ihre Internetpräsenz.
Ob Onlineshop oder Firmenwebseite, Redesign oder Erweiterung, Onpage-Analyse oder Linkbuilding: Das Team unserer Agentur steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Reichweite im Internet zu erhöhen. Unsere erfahrenen Kundenbetreuer unterstützen Sie dabei, eine individuelle Strategie für Ihre Webpräsenz zu entwickeln.
Für Onlineshops und Webseiten aller Art bieten wir zudem auch das passende Hosting sowie praktische Wartungsverträge an. Letztere beinhalten auch regelmäßige Updates Ihrer Webseite, um diese weniger anfällig für technische Probleme und Hacker-Angriffe zu machen. Hinzu kommen Backups, die dafür sorgen, dass eine Webseite wieder hergestellt werden kann, falls Daten abhandenkommen sollten.
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Mehr Messen 2024
Im Jahr 2023 verzeichnete die deutsche Messewirtschaft einen deutlichen Anstieg, mit 180.000 Ausstellern und 11,5 Millionen Besuchern. Es erholten sich insbesondere internationale Leitmessen. Für 2024 sind über 330 Messen geplant, darunter fast 180 nationale oder internationale Leitmessen. Mehr als 40 % der Unternehmen erhöhen ihr Messebudget.
Solange der Vorrat reicht
Die Verwendung der Formulierung „Solange der Vorrat reicht“ kann als irreführende Werbung betrachtet werden, wenn die angebotene Ware in so geringen Mengen vorhanden ist, dass sie bereits am ersten Tag der Sonderaktion ausverkauft ist. In solchen Fällen ist der Hinweis allein nicht ausreichend, um Kunden transparent über die stark begrenzte Stückzahl zu informieren.