So gehen Sie gegen negative Google-Bewertungen vor

Veröffentlicht am Dienstag, 21. Oktober, 2025 - 16:09 Uhr
Negative Google-Bewertungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, können aber entfernt werden, wenn sie gegen geltendes Recht (z. B. Beleidigung, Verleumdung) oder gegen die Richtlinien von Google (z. B. Spam, Fremddaten, gefälschte Interaktionen) verstoßen.

Klage gegen das DPF abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (ECJ) hat die Klage eines französischen Abgeordneten gegen das EU-US-Datenschutzabkommen (Data Privacy Framework, DPF) abgewiesen und das Abkommen damit vorerst für rechtmäßig erklärt. Das Urteil schafft rechtliche Sicherheit für Unternehmen, die personenbezogene Daten regelmäßig in die USA übermitteln, etwa für Cloud-Dienste oder Lohnabrechnungen.

Ob die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof weiter angefochten wird, bleibt offen – daher sollten Unternehmen ihre Datenflüsse sorgfältig dokumentieren und rechtlich absichern.

zum Artikel von eRecht24

Grafik eines goldenen Schildes, mit Sicherheits-Symbolen

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Verpackungsverordnung

Ab August 2026 ändert die EU-Verpackungsverordnung die Herstellerverantwortung: Online-Händler mit rein inländischer Tätigkeit sollen von der Pflicht zur Registrierung und Lizenzierung ihrer Versandverpackungen befreit werden. Nationale Abweichungen sind aber möglich, sodass in der BRD eventuell doch die bisherigen Regelungen bestehen bleiben.

Zum Artikel der IT-Recht-Kanzlei

Grafik eines goldenen Schildes, mit Sicherheits-Symbolen
3D-Grafik eines großen X

Negative Google Bewertungen löschen

Negative Google-Bewertungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, können aber entfernt werden, wenn sie gegen geltendes Recht (z. B. Beleidigung, Verleumdung) oder gegen die Richtlinien von Google (z. B. Spam, Fremddaten, gefälschte Interaktionen) verstoßen. Unternehmen können beantragen, eine Bewertung zu löschen. Der Prozess kann mehrere Wochen dauern.

zum Artikel von Onlinehändler News

Vielen Dank, fürs Lesen!

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