Google haftet für Suchergebnisse

Veröffentlicht am Freitag, 26. Juli, 2024 - 09:29 Uhr

BGH-Urteil zu Sternebewertungen

Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass Unternehmen bei Werbung mit Sternebewertungen angeben müssen, wie viele Bewertungen insgesamt abgegeben wurden und in welchem Zeitraum. Im konkreten Fall ging es um ein Unternehmen, das mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,7 Sternen warb, ohne diese zusätzlichen Informationen bereitzustellen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die beworbenen Sternebewertungen transparent und nachvollziehbar sind.

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3D-Grafik des WhatsApp-Symbols
Richterhammer und Waage

Entscheidungsträger erreichen

Eine aktuelle Studie zeigt, dass Newsletter-Werbung besonders effektiv bei der Erreichung wichtiger Zielgruppen ist, da 76 % der Entscheidungsträger diese in ihre Morgenroutine integrieren. Newsletter gelten als vertrauenswürdig und motivieren 91 % der Leser, wobei 88 % empfänglich für Informationen sind. Diese Beliebtheit und Integrität machen Newsletter zu einem einzigartigen Medium, um fokussierte und handlungsbereite Zielgruppen zu erreichen.

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Haftung von Google

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Google Ireland Limited für rechtswidrige Suchergebnisse verantwortlich ist und diese löschen muss. Die irische Tochtergesellschaft kann die Verantwortung nicht an den Mutterkonzern in den USA abgeben, wie Google versucht hatte. Diese Entscheidung widerspricht der bisherigen Rechtsprechung, die nur den US-Mutterkonzern als verantwortlich ansah, und bestätigt den Löschungsanspruch des Klägers gegen falsche Informationen.

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Grafik eines goldenen Schildes, mit Sicherheits-Symbolen
3D-Grafik eines großen X

Facebook-Seite gesperrt

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Meta die Facebook-Seite der Filmwerkstatt ohne Begründung zu Unrecht gesperrt hat, was einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung darstellt. Dem Verein wurde keine Möglichkeit gegeben, die Sperre effektiv zu überprüfen, und Meta konnte keine spezifische Begründung für die Sperrung liefern. Das Urteil betont die Notwendigkeit der Wahrung von Grundrechten wie Kunst- und Meinungsfreiheit auf Internet-Plattformen.

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