Inhalt dieser Ausgabe:
- Datenschützer testen Cookiebanner
- Der Support für Shopware 5 endet im Juli 2024
- Unsere Services für Sie
- Abmahnanwalt wegen Sittenwidrigkeit verurteilt
- Mindermengenzuschlag in Onlineshops
Bei Fragen zu den unterschiedlichen Themenbereichen steht Ihnen unsere Agentur gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns.
Das Ende von Shopware 5
Das Team von Shopware hat verkündet, dass Shopware 5 ab dem Juli dieses Jahres nicht mehr weiter betreut wird. Das bedeutet, dass keine offiziellen Updates mehr erscheinen. Der Anbieter Savefive übernimmt anschließend den kommerziellen Support in Bezug auf Security Fixes und Rechtskonformität für Shopware 5. Die Kosten dafür richten sich nach dem Umsatz des jeweiligen Shops, betragen aber mindestens 60,– € im Monat. Insofern ist der Umstieg auf Shopware 6 in der Regel wirtschaftlicher.
Was bedeutet das für Betreiber von Onlineshops?
Mit dem Ende von Shopware 5 entfallen Sicherheitsupdates. Dies bedeutet, dass Geschäftsführer bei Missbrauch der Kundendaten durch Cyberangriffe voll haftbar sind. Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen aus Art. 25 und 32 DSGVO können von der Datenschutzbehörde mit empfindlichen Strafen geahndet werden, die bis zu 2% des gesamten Jahresumsatzes betragen können.
Mögliche Folgen bei der Nutzung veralteter Shopsysteme
Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte hat den Betreiber eines Onlineshops mit einem Bußgeld von 65.000 Euro belegt. Grund dafür war ein veraltetes Shopsystem mit erheblichen Sicherheitslücken, die es Fremden ermöglicht hätten, Zugangsdaten aller registrierten Personen mit vergleichsweise geringem Aufwand zu erlangen.
Wir helfen mit der Migration Ihres Online-Shops von Shopware 5 zu Shopware 6
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihres Onlineshops. Unser erfahrenes Team arbeitet bereits seit Langem erfolgreich mit Shopware. Als Experten auf diesem Gebiet können wir nicht nur die nahtlose Migration von Shopware 5 zu der neuen Version 6 durchführen, sondern sind auch in der Lage, komplett neue Shopware 6 Shops zu erstellen – selbstverständlich inklusive rechtskonformer Cookiebanner. Migration bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Inhalte Ihres bisherigen Shops, wie Produkte, Grafiken und Informationstexte, in Ihren neuen Shopware 6 Shop übernommen werden.
Mit unserem fundierten Know-how und unserer langjährigen Erfahrung garantieren wir Ihnen eine professionelle und effiziente Umsetzung Ihrer Shopware-Projekte. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen dabei helfen können, Ihr E-Commerce-Geschäft auf die nächste Stufe zu heben.
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Sittenwidrig abgemahnt
Das Amtsgericht hat einen Rechtsanwalt wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen zur Zahlung von Abwehrkosten verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass die vertretene Firma einen sogenannten Fakeshop betreibe und Abmahnungen aussprach, um Einnahmen zu erzielen. Sowohl das Vorgehen der Firma als auch vom Rechtsanwalt wurde als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung betrachtet.
Mindermengenzuschlag
Online-Händler, die Kleinstbestellungen mit einem Mindermengenzuschlag versehen möchten, sollten diesen transparent an ihre Kunden kommunizieren. Es wird empfohlen, den Preisaufschlag als Teil des Endpreises des Artikels anzugeben und nicht in den Versandkosten zu verstecken. Das Nichteinhalten der Preisangabenverordnung kann zu Abmahnungen führen.