Conni und das Urheberrecht

Veröffentlicht am Freitag, 25. Juli, 2025 - 14:28 Uhr
Der Conni‑Meme‑Trend steht im Spannungsfeld zwischen Internetkultur und den Urheberrechten des Verlags, der in einer scharfen Pressemeldung mit rechtlichen Schritten gedroht hat ...

OS-Plattform der EU nutzlos

Die EU stellt ihre erfolglose und kaum genutzte Online-Streitbeilegungsplattform zum 20.07.25 ein, weshalb die bisher verpflichtenden Links und Hinweise im Impressum, in AGB, E‑Mails und auf Verkaufsplattformen bis zu diesem Datum entfernt werden müssen. Ein Verbleib des Hinweises auf eine nicht mehr existierende Plattform kann als irreführend gelten und Abmahnungen nach dem UWG nach sich ziehen.

Händler sollten zudem prüfen, ob sie infolge einer früheren Abmahnung eine Unterlassungserklärung zur OS-Plattform abgegeben haben und diese rechtzeitig kündigen, bevor sie den Link entfernen. Betroffene Daten aus bisherigen Streitfällen müssen bis zum 19. Juli 2025 exportiert werden, da sie nach Abschaltung der Plattform gelöscht werden.

zum Artikel von eRecht24

Grafik eines goldenen Schildes, mit Sicherheits-Symbolen

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Mehr Angriffe auf KMU

Der MGTI‑Report dokumentiert einen Anstieg von Phishing-, Ransomware- und Desinformationskampagnen gegen KMU, die mit bis zu 40 Bedrohungsversuchen pro Nutzer einen neuen Höchstwert erreichten.

Gleichzeitig gibt es stetig neue Angriffsmethoden, während die NIS‑2-Richtlinie Unternehmen zu Sicherheitsstrategien und zum Schutz der Lieferkette verpflichtet. Darum erweist sich ein konsequentes Sicherheitskonzept als notwendig, um Angriffe effektiv abzuwehren.

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Grafik eines goldenen Schildes, mit Sicherheits-Symbolen
3D-Grafik eines großen X

Memes & Urheberrecht

Conni und das Urheberrecht

Der Conni‑Meme‑Trend steht im Spannungsfeld zwischen Internetkultur und den Urheberrechten des Verlags, der in einer scharfen Pressemeldung mit rechtlichen Schritten gedroht hat. Karikaturen, Parodien und Pastiches – wozu die meisten Conni‑Memes zählen – sind grundsätzlich erlaubt, solange sie eine erkennbare kreative Auseinandersetzung darstellen und nicht die Verwertungsrechte beeinträchtigen. Kommerzielle Nutzung überschreitet jedoch die rote Linie.

zum Artikel von heise

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