Abmahngefahr für Ebay-Händler

Veröffentlicht am Donnerstag, 21. März, 2024 - 13:31 Uhr

Ebay verursacht Abmahngefahr

Derzeit stellt ebay.de anscheinend die Impressen vieler aktiver Händler nicht korrekt dar, denn wichtige Adressdaten wie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort können fehlen. Betroffen scheinen hauptsächlich Impressen von Einzelunternehmern zu sein, während die von juristischen Personen vermutlich vollständig sind. Daher wird jedem Ebay-Händler empfohlen, seine Angebote zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das Impressum korrekt angezeigt wird.

Zum Artikel der it-recht kanzlei

PC-Monitor mit weißem Bildschirm und eBay Logo in der Mitte
2 Bananen liegen auf einer Europa Flagge

Barrierefreiheits­stärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der EU zwingt Shopbetreiber und diverse Webseitenbetreiber vielfältige technische Vorgaben zu erfüllen. Obwohl das Gesetz am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und bei vielen Internetpräsenzen vermutlich komplexe Anpassungen nötig sein werden, gibt es noch keine konkreten Richtlinien, was genau umgesetzt werden muss. Vielfach wird die Norm EN 301 549 als Anhaltspunkt genannt.

Für welche Websites gilt das BFSG?

Das BFSG gilt für alle Onlineshops und Webseiten mit Möglichkeiten zur Terminbuchung (z.B. beim Frisör). Kontaktformulare und andere Interaktionsmöglichkeiten fallen u.U. auch darunter. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann die entsprechenden Webseiten barrierefrei gestalten oder vom Anwalt klären lassen, ob die Pflicht besteht. Wenigstens Kleinstunternehmen werden voraussichtlich nicht vom BFSG behelligt. Webseiten, die unter das BFSG fallen, müssen zudem eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ bereithalten.

Anforderungen an Internetpräsenzen

An die entsprechenden Webseiten werden vielfältige Anforderungen gestellt, die unter den Punkten Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit zusammengefasst werden. Dazu gehören zahlreiche Aspekte des Webdesigns, wie z.B. Gestaltung und Darstellung von Grafiken und Texten, Funktionsumfang, Struktur, Formatierung und verwendete Sprache.

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Unsere Services für Sie.
Consulting & barrierefreie Webseiten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Webseite, um den zahlreichen Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen. Dies gilt sowohl für die Erstellung möglichst barrierefreier Internetpräsenzen, als auch für das Anlegen eines Impressums – nicht umsonst trägt unsere Agentur das Zertifikat „eRecht 24 Agenturpartner für rechtssichere Webseiten“.

Diverse Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie rechtskonforme Impressen sind bereits in den Standards unserer Firmenwebseiten und Onlineshops inbegriffen. Hinzu kommen unzählige Zusatzleistungen, die auf Wunsch möglich sind. Wir bieten z. B. auch ein passendes Hosting sowie Wartungsverträge an.

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Werbung mit Garantie

Das Landgericht Bochum hat festgestellt, dass die Werbung eines Unternehmens irreführend ist, wenn sie eine beschichtete Bratpfanne mit einer zehnjährigen Garantie bewirbt, die tatsächlich nicht für die Beschichtung gilt. Diese Entscheidung erfolgte aufgrund fehlender Hinweise auf die Ausnahme innerhalb der Beschreibung. Dies wurde als gezielte Irreführung bewertet.

Zum Artikel von Onlinehändler News

Anwalt mit viel Papierkram und einem Laptop
Grafik von einem Hai und einem Laptop

Phishing-Radar

Der Phishing-Radar der Verbraucherzentrale ist ein Instrument zur Erfassung und Meldung von betrügerischen Phishing-E-Mails und -Websites. Verbraucher können verdächtige Nachrichten melden, um andere Nutzer zu warnen und die Verbraucherzentrale bei der Identifizierung und Bekämpfung von Online-Betrug zu unterstützen.

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