Inhalt dieser Ausgabe:
- WhatsApp mit Festnetznummer verwenden
- Weniger Daten bei Online-Bestellungen ausreichend
- Unsere Services für Sie – Click-to-Chat für Ihre Webseite
- Datenschutzkonferenz fordert Geldbußen für Behörden & öffentliche Stellen
- Elon Musk plant Gebühr für neue Beiträge auf X
Bei Fragen zu den unterschiedlichen Themenbereichen steht Ihnen unsere Agentur gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns.
WhatsApp mit Festnetznummer
Für die Nutzung von WhatsApp ist normalerweise eine Mobilfunknummer erforderlich, aber Sie können sich auch mit Ihrer Festnetznummer anmelden, wenn Sie keine SIM-Karte haben oder aus anderen Gründen Ihre Handynummer nicht registrieren möchten.
Einmal angemeldet, kann die praktische Funktion Click-to-Chat verwendet werden. Dies ermöglicht es Nutzern, direkt über einen Button mit Ihrem Unternehmen in Kontakt zu treten, was die Kommunikation vereinfacht und eine direkte Interaktion ermöglicht.
Geburtsdatum nicht nötig
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass das Prinzip der Datenminimierung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung auch für Onlinehändler gilt, und das vollständige Geburtsdatum von Bestellern in den meisten Fällen nicht erforderlich ist. Shop-Betreiber müssen daher nicht zwingend das komplette Geburtsdatum im Bestellformular abfragen, sondern können die Volljährigkeit des Bestellers in der Regel ausreichend feststellen.
Unsere Services für Sie.
Click-to-Chat-Funktion für Ihre Webseite.
Wussten Sie eigentlich, dass unsere Agentur auch Click-to-Chat-Funktionen (wie z. B. einen entsprechenden WhatsApp-Button) in Webseiten und Onlineshops integrieren kann? Diese Funktion ermöglicht es Ihren Kunden, direkt und unkompliziert mit Ihnen in Kontakt zu treten, was die Kommunikation verbessert und Ihre Servicequalität steigert.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir Ihnen dabei helfen können, Ihre Website oder Ihren Onlineshop zu verbessern? Kontaktieren Sie uns gerne, wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!
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Datenschutzkonferenz
Die Datenschutzkonferenz fordert Geldbußen gegen Behörden und öffentliche Stellen, um bei Datenschutzverstößen eine angemessene Sanktionierung zu gewährleisten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen. Die Möglichkeit zur Verhängung von Geldbußen wird als notwendig erachtet, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen und gleiche Standards für öffentliche und private Stellen zu gewährleisten.
X bald kostenpflichtig?
Elon Musk kündigt an, dass neue Nutzer auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) in Zukunft für die Möglichkeit, Beiträge zu verfassen, bezahlen müssen, um das anhaltende Bot-Problem zu bekämpfen. Alternativ könnten Nutzer, die nicht bezahlen möchten, nach einer Neuanmeldung drei Monate warten, bevor ihnen die Schreibrechte kostenlos gewährt werden. Wer bislang nicht auf X vertreten ist, kann sich also derzeit noch einen kostenfreien Account sichern.